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FFG-Reform: Der Kurzfilm kommt erneut zu kurz

Trotz der erfreulichen Aufstockung des Haushalts für die kulturelle Filmförderung übt die AG Kurzfilm – Bundesverband Deutscher Kurzfilm erneut Kritik an den Reformplänen der Filmförderung. In einer Stellungnahme vom 17. Juli 2024 beanstandet die AG die unzureichende Förderung von Kurzfilmen und formuliert ihre spezifischen Forderungen.

 

„Der deutsche Kurzfilm ist international sehr erfolgreich, obwohl die Bedingungen für Stoffentwicklung, Produktion und Verbreitung im europäischen Vergleich denkbar schlecht sind. Es ist an der Zeit, den Filmschaffenden, die sich für die kurze Form entschieden haben, auf Augenhöhe zu begegnen und sie an der großen Reform der Filmförderung teilhaben zu lassen,“ fordert Alexandra Gramatke aus dem Vorstand der AG KURZFILM e. V.

 

Geschäftsführerin Jana Cernik ergänzt: „Wir wollen sicherstellen, dass der Kurzfilm Zugang zu mehr Bereichen der neuen Förderstruktur erhält als bisher, um der gravierenden Selbstausbeutung der Kurzfilmschaffenden ein Ende zu setzen. Wir plädieren für eine Gleichbehandlung des Kurzfilms mit dem programmfüllenden Film in puncto faire Vergütung von Filmschaffenden insbesondere im Produktionssektor sowie einer vereinfachten Abspielförderung von Kurzfilm im Kino.“

AG Kurzfilm fordert faire Vergütung

Zu den konkreten Forderungen der AG Kurzfilm zählen etwa im Bereich der Produktionsförderung eine Erhöhung des Produktionsvolumens auf mindestens 1 Millionen Euro (statt 500.000 Euro), um die Anzahl der geförderten Kurzfilmprojekte bei durchschnittlich 16 (anstatt geplant zwölf) zu halten und eine faire Vergütung sowie die Erfüllung der ökologischen Standards leisten zu können. Außerdem sollten auch Kurzfilme Zugang zum Steueranreizmodell zumindest im Sinne einer Exzellenzförderung erhalten.

 

Im Bereich der Entwicklungsförderung erhält der Kurzfilm im aktuellen Entwurf keinen Zugang zu dem geplanten dreistufigen Fördermodell. Die AG Kurzfilm fordert hier eine vereinfachte einstufige Variante mit einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro pro Kurzfilmprojekt. Außerdem sollte es auch eine gesonderte Stoffentwicklung für einzelne Kurzfilmprojekte bis zu 7.000 Euro beim Kuratorium junger deutscher Film entkoppelt vom programmfüllenden Film, wie es zurzeit im Entwurf der Richtlinien Talentförderung vorgesehen ist, geben.

 

Im aktuellen Entwurf der FFG-Reform ist die bestehende Abspielförderung für Kurzfilme im Kino ersatzlos gestrichen worden. Sie soll in die Kinoreferenzförderung des Bundes übergehen, doch bisher liegt dafür kein Entwurf vor. Die AG Kurzfilm plädiert dafür, die bestehende Projektförderung für die nächsten fünf Jahre beizubehalten und zu reformieren, um den Verwaltungsaufwand für Kinos und die FFA zu reduzieren.

 

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