Zum zweiten Mal vergibt dokKa – das dokumentarfestival Recherchestipendien für künstlerische Kinodokumentarfilme und Hördokumentationen. Dotiert sind die Stipendien mit bis zu 5.000 Euro. Bewerbungen können bis zum 15. April 2022 auf der dokKa-Webseite eingereicht werden.
Gründliche Recherchen sind Basis und Ausgangspunkt einer jeden anspruchsvollen Dokumentation. Hintergrundgespräche, Archivrecherchen, Ortsbesuche, Zugänge zu Protagonisten und Interviewpartnern sind oft schwierig und zeitaufwändig. Bei immer knapperen Budgets der Auftraggeber werden diese Kosten selten ausreichend berücksichtigt. Oft kommen Projekte nicht zustande, weil eine angemessene Recherche nicht finanziert werden kann. Das dokKa Recherchestipendium möchte Autorinnen und Autoren von künstlerisch anspruchsvollen, innovativen Projekten ermöglichen, sie durch intensive Recherche adäquat vorzubereiten.
Gestiftet werden die Stipendien von der Ursula Blickle Stiftung, die ihre Aufgabe darin sieht, zeitgenössische Kunst und ihre Vermittlungsebenen zu fördern. Für das dokKa Recherchestipendium stellt sie insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung.
Einreichungen von Filmen und Hördokus sind wieder möglich
Ab sofort sind auch wieder Einreichungen von Dokumentarfilmen und Hördokumentationen über die dokKA-Webseite möglich. Das Festival vergibt den Preis der Stadt Karlsruhe über 1.500 Euro und den Nachwuchspreis dotiert mit 500 Euro. Ein weiterer Preis besteht in der Auszeichnung einer Hördokumentation sowie der Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2.
- Dokumentarfilme und Hördokumentationen
- Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1. Januar 2021 entstanden sein
- Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge
- Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge (Präsentation im Kino muss möglich sein).
- Ein künstlerischer Vertreter oder eine Vertreterin der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen
- Deadline für die Einreichungen ist der 19. Februar 2023.
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